Dienstunfall | Arbeitsunfall | Impressum |
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist
(§ 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG).
Als Dienstunfall gilt, wenn ein Beamter, der nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit erkrankt, es sei denn, dass der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat
(§ 31 Abs. 3 S. 1 BeamtVG).
Unter dem Begriff "Dienstunfall" finden Sie Informationen in folgenden Rubriken:
█ Ärztliche Bewertungsgrundsätze
█ Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit