Dienstunfall | Arbeitsunfall | Impressum |
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen
(§ 8 Abs. 1 SGB VII).
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden
(§ 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII).
Unter dem Begriff "Arbeitsunfall" finden Sie Informationen in folgenden Rubriken:
█ Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit