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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch  –  Gesetzliche Unfallversicherung         

(SGB VII)
 

vom 07.08.1996, BGBl. I S. 1254, BGBl. III 860-7
 

 

Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
 

Erster Abschnitt: Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
 

...

 

( von einer weitergehenden Wiedergabe wird abgesehen )

 


 

© Frank J. Dielitz, Arnsberg