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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung ▲
(SGB VII)
vom 07.08.1996, BGBl. I S. 1254, BGBl. III 860-7
Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Erster Abschnitt: Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
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( von einer weitergehenden Wiedergabe wird abgesehen )